Hilfe
Unterstützen
und verdienen - Haushaltshilfe als Nebenjob nach der Schule
Heutzutage reicht das normale Gehalt im Beruf nicht mehr aus, um die
Kosten des täglichen Lebens zu bewältigen. Oder der
Ehemann bringt das Geld nach Hause, doch die Hausfrau möchte
gerne etwas zum Lebensunterhalt beitragen. Oft wird in den regionalen
Zeitungen nach Haushaltshilfen gesucht. Die normale Hausfrau von heute
sucht sich dann gerne einen solchen Job, da sie die anfallende Arbeit
kennt, jemanden unterstützen kann und dazu noch Geld verdient.
Häufig sind es gerade ältere Menschen oder
beeinträchtigte Personen, die Hilfe im Haushalt
benötigen, etwa weil sie körperlich nicht dazu in der
Lage sind. Aber auch Berufstätige, die einfach nicht die Zeit
haben, stellen Haushaltshilfen zur Unterstützung ein. Bei
Hlfebedürftigen Personen, aus gesundheitlichen
Gründen, ist es ratsam, die Krankenkasse zu konsultieren, da
diese in bestimmten Fällen für die Kosten einer
Haushaltshilfe aufkommt.
Für den einstellenden Haushaltsvorstand oder die Familie ist
die Sympatie natürlich wichtig. Niemand möchte gerne
eine fremde Person in den eigenen vier Wänden, der man kaum
oder gar nicht vertraut. Daher sind vorherige Gespräche und
"beschnuppern" absolut von Vorteil. Klare Regeln und Tabus sollten
vorher eingehend besprochen oder sogar schriftlich festgehalten werden,
da der Nebenjob
Haushaltshilfe sich auf fremden Terrain befindet und die
Privatsphäre zu achten hat. Zu erledigende Arbeiten sind dann
oft Reinigungen von Böden und Fenstern, Gartenarbeiten,
Betreuung von Kind und Haustier und Einkäufe erledigen. Der
Lohn variiert je nach benötigte Stundenanzahl oder Schwere der
Arbeit. In den meisten Fällen wird eine Haushaltshilfe zwei
mal in der Woche eingesetzt.
Sollten noch Pflegeleistungen, beispielsweise einer älteren
bedürftigen Person, hinzu kommen, so kann der Einsatz mehrfach
oder gar täglich gefordert sein. Oft besteht auch die
Möglichkeit, den eigenen Haushalt mit dem Haushalt des
Arbeitgebers zu verbinden, etwa zur Kinderbetreuung das eigene Kind
mitbringen oder bei dem privaten Einkauf, die beruflichen
Einkäufe gleich mit erledigen. Falls ebenfalls vereinbahrt,
muss man dann auch nicht extra eine Hundebetreuung finden.
Dies liegt allerdings im Ermessen des Arbeitgebers und muss
natürlich besprochen werden. Natürlich sollte eine
Haushaltshilfe angemeldet werden. Selbst bei einem Minijob rentiert
sich die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses für beide
Parteien. Nicht nur die Absicherung des Beschäftigten im Falle
eines Unfalls, sondern auch der steuerliche Aspekt des Arbeitgebers
spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Dieser kann pro Jahr maximal
510 Euro steuerlich geltend machen und ist bei einem Unfallereignis vor
Kosten geschützt, die der Haushaltshilfe zur Genesung dienen.